Falls Sie Rechtshilfe benötigen, weil Sie berufsunfähig geworden sind und Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will oder Ihre private Unfallversicherung die (Teil-) Invalidität nach einem Unfall nicht anerkennen will, ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner. Das gleiche gilt für Streitigkeiten aus der privaten Krankenversicherung, z.B. wegen Nichtzahlung des versicher-ten Kranken(haus)tagegeldes.
Die Ablehnungsgründe in der Praxis
sind vielfältig.
Nicht selten wird dem Kunden seitens des Versicherungsunternehmens vorgeworfen, bei
Antragstellung gesundheitliche Probleme verschwiegen zu haben; der Versicherer tritt daraufhin im Leistungsfall vom Vertrag zurück oder erklärt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei
Vertragsabschluss, was zur Folge hat, dass der Versicherungsnehmer keine Leistungen erhält.
Für Versicherungsabschlüsse nach dem 01.01.2008 sowie für Leistungsfälle aus "Altverträgen"
ab dem 01.01.2009 gilt das neue VVG.
Hiernach ist es für den Versicherer schwieriger geworden, sich von seiner Leistungspflicht zu
lösen, selbst wenn bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben gemacht wurden.
Ebenso häufig wird darüber gestritten, ob der Versicherungsfall eingetreten
ist.
Speziell im Bereich der Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUZ), welche häufig mit einer
Kapital- oder Risikolebensversicherung verbunden ist, geht es meistens um die Frage der Verweisbarkeit auf "andere Tätigkeiten" oder um innerbetrieblich zumutbare Umorganisationsmöglichkeiten bei
beruflicher Selbständigkeit.
Hier benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung, und
zwar möglichst schon bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, um die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig zu
stellen.
Die besondere Stärke unserer Kanzlei liegt darin, möglichst ohne zeitraubende gerichtliche
Auseinandersetz-ungen durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter der in Anspruch genommenen Versicherung eine Lösung im Interesse des Mandanten herbeizuführen, was
allerdings nicht ausschließt, dass im Einzelfall bei entsprechender Notwendigkeit auch ein Rechtsstreit geführt wird.
Hierbei können wir Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten selbst
vertreten.
Bei den primär angestrebten außergerichtlichen Lösungen kommen Frau Rechtsanwältin Dr.
Lüdeking-Kupzok, die gleichzeitig Fachanwältin für Versicherungsrecht ist, auch die während ihrer langjährigen Tätigkeit als Syndicusanwältin in der Versicherungsbranche gewonnenen Erfahrungen
und Kontakte zugute.