Versicherungsrecht

 

Falls Sie Rechtshilfe benötigen, weil Sie berufsunfähig geworden sind und Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will oder Ihre private Unfallversicherung die (Teil-) Invalidität nach einem Unfall nicht anerkennen will, ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner. Das gleiche gilt für Streitigkeiten aus der privaten Krankenversicherung, z.B. wegen Nichtzahlung des versicher-ten Kranken(haus)tagegeldes. 


Die Ablehnungsgründe in der Praxis sind vielfältig. 

Nicht selten wird dem Kunden seitens des Versicherungsunternehmens vorgeworfen, bei Antragstellung gesundheitliche Probleme verschwiegen zu haben; der Versicherer tritt daraufhin im Leistungsfall vom Vertrag zurück oder erklärt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss, was zur Folge hat, dass der Versicherungsnehmer keine Leistungen erhält.  

Für Versicherungsabschlüsse nach dem 01.01.2008 sowie für Leistungsfälle aus "Altverträgen" ab dem 01.01.2009 gilt das neue VVG

Hiernach ist es für den Versicherer schwieriger geworden, sich von seiner Leistungspflicht zu lösen, selbst wenn bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben gemacht wurden. 

Ebenso häufig wird darüber gestritten, ob der Versicherungsfall eingetreten ist. 

Speziell im Bereich der Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUZ), welche häufig mit einer Kapital- oder Risikolebensversicherung verbunden ist, geht es meistens um die Frage der Verweisbarkeit auf "andere Tätigkeiten" oder um innerbetrieblich zumutbare Umorganisationsmöglichkeiten bei beruflicher Selbständigkeit. 

Hier benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung, und zwar möglichst schon bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, um die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig zu stellen. 

Die besondere Stärke unserer Kanzlei liegt darin, möglichst ohne zeitraubende gerichtliche Auseinandersetz-ungen durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter der in Anspruch genommenen Versicherung eine Lösung im Interesse des Mandanten herbeizuführen, was allerdings nicht ausschließt, dass im Einzelfall bei entsprechender Notwendigkeit auch ein Rechtsstreit geführt wird. 

Hierbei können wir Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten selbst vertreten. 

Bei den primär angestrebten außergerichtlichen Lösungen kommen Frau Rechtsanwältin Dr. Lüdeking-Kupzok, die gleichzeitig Fachanwältin für Versicherungsrecht ist, auch die während ihrer langjährigen Tätigkeit als Syndicusanwältin in der Versicherungsbranche gewonnenen Erfahrungen und Kontakte zugute.

 

 

So erreichen Sie uns

Rechtsanwälte

Kupzok & Dr. Lüdeking-Kupzok
Markt 16
37154 Northeim

Tel:    05551-3387

Fax:   05551-3327

E-Mail:

dr-luedeking-kupzok@t-online.de

 

Druckversion | Sitemap
© Dr. Lüdeking-Kupzok