Corona - Ticker

Betriebsschließungsversicherung

 

 

Frau Dr. Lüdeking-Kupzok unterstützt Sie auch gern in Zeiten der Corona- Krise bei dem Thema „Betriebsschließungsversicherung“, wenn Versicherer die Entschädigungsleistung ablehnen:

 

Zwar verwenden einige Versicherer (z.B. die VGH) einen abschließenden Katalog „meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger“, die Auslöser für die behördlich angeordnete Betriebsschließung sind, und in diesen gehört(e) COVID-19 (noch) nicht.

 

Auf der anderen Seite wird jedoch inhaltlich – was die aufgeführten Krankheitserreger anbelangt – auf die §§ 6 und 7 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Bezug genommen und dort werden seit Februar 2020 auch SARS-CoV-2 und COVID-19 genannt.

 

Andere Versicherer nennen gar keine Krankheiten und –erreger und verweisen sogleich (dynamisch) auf das IfSG.

 

In allen Fällen lohnt es sich, die versicherte Entschädigung geltend zu machen, notfalls mit dem Argument einer „ergänzenden Vertragsauslegung“ bei Erweiterung des Krankheitskataloges in §§ 6 und 7 IfSG.

 

Kontaktieren Sie uns gern zu diesem Thema.

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Kupzok & Dr. Lüdeking-Kupzok
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